Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84, 2 BvR 1130/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1112
BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84, 2 BvR 1130/84 (https://dejure.org/1984,1112)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84, 2 BvR 1130/84 (https://dejure.org/1984,1112)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127/84, 2 BvR 1130/84 (https://dejure.org/1984,1112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung; Verlängerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung; Verlängerung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet die Gleichbehandlung nur innerhalb der jeweiligen Rechtssetzung (vgl. z. B. BVerfGE 10, 354 (371); 32, 346 (360); 42, 20 (27); Beschluß vom 19. Mai 1993 - BVerwG 1 B 191.92 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 12) und nur gegenüber dem jeweils konkret zuständigen Verwaltungsträger (vgl. BVerfGE 76, 1 (73); BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259; BVerwGE 70, 127 (132); 78, 192 (205)).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Er hatte deswegen keinen Grund für die Annahme, ihm werde nach Beendigung der Ausbildung ein (unbefristeter) Aufenthalt zu Erwerbszwecken ermöglicht (vgl.Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12 , vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2012 - 9 S 1904/11

    Verleihung des Hochschulgrades "Diplomjurist" nach bestandener Erster

    Es ist allgemein und in vielfältigen rechtlichen Bezügen anerkannt, dass der Gleichheitssatz jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen konkretem Zuständigkeitsbereich bindet (vgl. allg. Jarass, a.a.O., Art. 3 Rn. 9 m.w.N.; zur unterschiedlichen Anwendung von Rechtsvorschriften durch verschiedene Behörden oder Gerichte BVerfG, Beschlüsse vom 12.01.1967 - 1 BvR 335/63 -, BVerfGE 21, 87, 91, vom 06.05.1987 - 2 BvL 11/85 -, BVerfGE 75, 329, 347, und vom 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84 u.a. -, NVwZ 1985, 259).
  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat;

    Ein Ausländer, der - wie der Kläger - zu jeder Zeit um die Begrenztheit des Zwecks und der Dauer seines Aufenthalts in der Bundesrepublik wußte, sich aber dennoch zu Unrecht auf einen Daueraufenthalt einrichtet, muß die daraus - auch für seine Familie - entstehenden Härten selbst tragen und kann dies nicht gegen eine Aufenthaltsbeendigung einwenden (BVerfG - Richterausschuß -, 27.11.1984, NVwZ 1985, 259 f.).
  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach Entfallen des ursprünglich vorhandenen

    Hat die Behörde die Dauer des bisherigen Aufenthalts in ihre Ermessensabwägung einbezogen, so kommt es auch nicht darauf an, ob dies "von vornherein nicht veranlaßt" gewesen sei, wie das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf den - verfassungsrechtliche Anforderungen an das ausländerbehördliche Ermessen behandelnden - Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuß - vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - (NVwZ 1985, 259) meint.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88

    Ausländer - Ausbildungsdauer - Aufenthaltserlaubnis - Deutsch-Iranisches

    Er hatte demgemäß keinen Anlaß zu der Annahme, ihm sei der Aufenthalt unabhängig von seiner Ausbildung erlaubt worden und er dürfe folglich auch nach deren Beendigung im Bundesgebiet bleiben (vgl. z.B. Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 -, Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 12, 24; BVerfG , Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130.84 - NVwZ 1985, 259).
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Sollte sich der Kläger gleichwohl auf einen Daueraufenthalt eingerichtet haben, muß er trotz seines nunmehr insgesamt 15jährigen Aufenthalts etwaige Härten tragen, die ihm hieraus entstehen (BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259; vgl. auch Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26).
  • BVerwG, 12.04.1994 - 1 B 17.94

    Ausländer - Entwicklungsland - Ehegatte in Deutschland - Aufenthaltserlaubnis zu

    Dem stehen regelmäßig ein lang dauernder Aufenthalt, eine zeitweise Erwerbstätigkeit und ein Zusammenleben mit Familienangehörigen in Deutschland ebensowenig entgegen wie etwaige Wiedereingliederungsschwierigkeiten im Heimatstaat (vgl. z.B. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 2.94 - m.w.N.; vgl. ferner BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259 ).
  • VGH Hessen, 05.04.1990 - 13 TH 4801/88

    Beschwerde gegen einen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Wenn sich aber ein Ausländer, der -- wie die Antragstellerin -- jederzeit um die Begrenztheit der Dauer und des Zwecks seines Aufenthaltes wußte, dennoch zu Unrecht auf einen Daueraufenthalt einrichtet, muß er die sich hieraus ergebenden Härten hinnehmen und kann diese nicht gegen die Aufenthaltsbeendigung anführen (vgl. BVerfG, Beschluß v. 27. November 1984 -- 2 BvR 1127, 1130/84 --, NVwZ 1985, 259).
  • VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88

    Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig

    Ein schutzwürdiges Vertrauen setzt danach voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (BVerfG, 26.09.1978 -- 1 BvR 525/77 --, BVerfGE 49, 168 (185); BVerfG (Vorprüfungsausschuß), 27.11.1984 -- 2 BvR 1127, 1130/84 --, NVwZ 1985, 259).
  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 131.86

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91

    Verwaltungsgebühren: Zur Bedeutung des Pachtzinses bei der Erhebung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1990 - 1 S 3362/89

    Aussetzung der Abschiebung - Aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers nach

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 14 S 114/91

    Fehlbelegungsabgabe: Beschränkung der Ausgleichszahlung

  • VG Regensburg, 26.06.1991 - RO 2 S 91.719

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht